Rechtsprechung
   BVerwG, 21.09.1983 - 8 B 123.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,7063
BVerwG, 21.09.1983 - 8 B 123.82 (https://dejure.org/1983,7063)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1983 - 8 B 123.82 (https://dejure.org/1983,7063)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1983 - 8 B 123.82 (https://dejure.org/1983,7063)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,7063) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1983 - 8 B 123.82
    Anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kann der vom Kläger gerügte Verfahrensmangel der unzureichenden Aufklärung des Sachverhalts (§ 86 Abs. 1 VwGO) im Wehrpflichtrecht nicht durch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, sondern nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision (§ 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG) geltend gemacht werden (vgl. Beschluß vom 28. September 1967 - BVerwG VIII B 94.67 - BVerwGE 28, 22 [23 f.] = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 4 S. 1 f.).
  • BVerwG, 03.08.1973 - VIII B 39.73
    Auszug aus BVerwG, 21.09.1983 - 8 B 123.82
    Eine unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht in eine Verfahrensrevision im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG umgedeutet werden (vgl. Beschluß vom 3. August 1973 - BVerwG VIII B 39.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 112 S. 60 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht